AGB

Jolien Springer Fotografie

Obere Dorfstraße 26 38446 Wolfsburg

info@jolienspringerfotografie.de

0152 55472327

Nachfolgend bezeichnet als „Fotograf“

1 Anwendungsbereich

Die AGB gelten für alle erteilten Aufträge an den Fotografen, sofern der Auftraggeber über 18 Jahre alt ist.

2 Terminbestätigung

Ein Termin für ein Fotoshooting ist bestätigt, sobald der Auftraggeber eine Terminbestätigung per E-Mail erhalten hat, die Datum, Uhrzeit und Ort des Shootings bestätigt.

3 Dienstleistung

Der Fotograf erstellt während des Shootings Aufnahmen. Die entstandenen Fotos werden von dem Fotografen aussortiert und in seinem Bildstil bearbeitet.

Die Fotos werden über eine Onlinegalerie mit einem Wasserzeichen zur Auswahl bereitgestellt.

Der Auftraggeber entscheidet sich anhand der Auswahl für die Anzahl der Fotos, die er erwerben möchte.

Bei einem Hochzeitsshooting entfällt die Auswahl der Fotos durch den Auftraggeber, da alle Fotos erworben werden.

4 Zahlung

1 Nach erfolgter Bildauswahl verpflichtet sich der Auftraggeber, die per E-Mail zugestellte Rechnung per Überweisung oder mittels eines Gutscheines von Jolien Springer Fotografie zu begleichen.

2 Eine Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen, da der Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

2 Nach erfolgter Bezahlung erhält der Auftraggeber die erworbenen Fotos im Dateiformat JPEG ohne Wasserzeichen über eine Onlinegalerie. Jedes Foto wird in Farbe und in schwarz/weiß zur Verfügung gestellt.

5 Nutzungsrecht

1 Das Nutzungsrecht der Fotos geht nach Erfolgter Bezahlung an den Auftraggeber über.

2 Das Nutzungsrecht bezieht sich auf alle erworbenen Fotos. Die zur Auswahl bereitgestellten Fotos mit Wasserzeichen sind nicht zur Nutzung vorgesehen.

3 Die erworbenen Fotos dürfen nur mit Bereitstellung einer Einverständniserklärung des Auftraggebers von dem Fotografen benutzt werden. Die Nutzung beschränkt sich auf die kommerzielle Nutzung für Werbezwecke.

6 Speicherung der Fotos

1 Alle Raw-Dateien werden nach erfolgreicher Bildübermittlung gelöscht.

2 Alle erworbenen Fotos werden bis zum letzten Tag des darauffolgenden Monats gespeichert.

7 Nebenpflichten

1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, pünktlich zum Shooting zu erscheinen. Verspätet er sich um mehr als 30 Minuten, kann der Fotograf das Shooting verschieben.

2 Ist durch höhere Gewalt (z. B. Wetterlage oder Krankheit) die Anfertigung der Fotos mit dem gewünschten Ergebnis nicht möglich, darf der Fotograf das Shooting verschieben.

8 Datenschutz

Alle zur notwendigen Abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Dienste, die für die Abwicklung notwendig sind.

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